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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Aus der Praxis sind zahlreiche Schadensfälle bekannt, wobei Öl aus undichten Heizöltanks entwichen ist und das Grundwasser verseucht hat. Dabei brauch noch nicht einmal ein Tank wirklich leck zu sein, es genügt in der Regel, wenn schon beim Befüllen des Heizöltanks aus dem Tankfahrzeug geringe Mengen Öl ins Erdreich sickern, wobei ein Austausch des Erdreichs in der Regel sehr viel kostet. Aus diesem Grund gilt, dass jeder, sowohl Hauseigentümer, als auch Mieter von Häusern, die eine Ölheizung haben und entweder einen oberirdischen oder aber einen unterirdischen Tank betreiben, eine Gewässerhaftpflichtversicherung abschließen sollten. Diese kommt für derartige Schäden auf, denn ein einziger Liter Heizöl kann 1.000.000 Liter Trinkwasser verunreinigen. Was dabei aus einem lecken Tank an Schaden mit sich zieht, ist dabei unvorstellbar, insbesondere dann wenn das Öl dabei in Grundwasser oder aber Flüsse gerät. Der Grund, warum die Verpflichtung besteht eine Gewässerhaftpflicht abzuschließen besteht darin, weil von Seiten der deutschen Gesetzgebung eine so genannte Gefährdungshaftung besteht. Festgelegt ist diese in § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese besagt, dass der Inhaber eines Öltanks, bzw. einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne dass eigenes Verschulden vorliegt, der Höhe nach unbegrenzt haftet. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gewährt dabei Versicherungsschutz für die gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen gegen möglich durch die Gewässerverunreinigung auftretende Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckung umfasst dabei die so genannten Rettungskosten. Die Leistungspflicht der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung umfasst dabei aber auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Wie auch bei anderen Versicherungsarten, so sind auch bei der Gewässerhaftpflicht die Prämien- und Leistungsunterschiede von Anbieter zu Anbieter sehr groß.

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